16. November 2017

Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Neben einigen Änderungen des geltenden Werkvertragsrechts werden neu in das BGB ergänzende Vorschriften zum Bau- und Architektenvertrag aufgenommen. Die „Baurechtler“ sind sich einig, dass die Gesetzesreform die grundlegendsten Änderungen des Werkvertragsrechts seit Inkrafttreten des BGB am 01.01.1900 enthält. Es ist deshalb auch für Architekteninnen zwingend, sich mit ihr auseinanderzusetzen. Ziel der Veranstaltung ist es, Sie mit den wesentlichen Neuerungen bekannt zu machen. Im Anschluss an den Vortrag besteht dann Gelegenheit zur Diskussion und zur Vertiefung Sie besonders interessierender Aspekte.
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