Ausschuss Versorgungswerk

Gemäß Satzung, ist das Versorgungswerk eine Einrichtung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Es ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Architektenkammern von Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, des Saarlandes, sowie der Ingenieurkammer Bau NRW.

Neben der hauptamtlichen Geschäftsstelle sind die ehrenamtlichen Organe für das Versorgungswerk:

  • die Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen,
  • der Aufsichtsausschuss des Versorgungswerks,
  • der Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks.

Die architektinnen initiative nw entsendet eine Vertreterin in den Aufsichtsausschuss des Versorgungswerkes.

Der Aufsichtsausschuss tagt in der Regel einmal jährlich nach Vorlage des Geschäftsberichts und des geprüften Jahresabschlusses.
Seine hauptsächlichen Aufgaben sind:

  • die Überwachung der Geschäftstätigkeit und Prüfung der Jahresabschlüsse,
  • die Wahl und unverzüglich danach die Bestellung des Wirtschaftsprüfers,
  • die Erteilung von Richtlinien für die Kapitalanlagen des Versorgungswerks,
  • die Zustimmung zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, sowie zum technischen Geschäftsplan und zu dessen Änderungen.