Die Rente für die Erziehungszeiten kommt auch für im Versorgungswerk Versicherte von der Deutschen Rentenversicherung. Dies kann Probleme bergen, wenn beispielsweise nicht die Mindestanzahl von 60 Beitragsmonaten in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht wurde. Die Folge: Die noch fehlenden Monate müssen teuer nachgezahlt werden oder der Rentenanspruch verfällt. Das sind bei einer Erziehungszeit von einem Jahr aktuell immerhin 27 Euro pro Monat. Geld, das berufstätigen Müttern, die aufgrund von Teilzeitarbeit und eben jenen Erziehungszeiten schon eine reduzierte Rente haben, im Alter fehlt.
Weitere Informationen zur aktuellen Regelung findet Ihr auf der Seite des Versorgungswerks.