Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung werden entlastet

Besonders Gründerinnen und Architektinnen mit kleinem Büro können profitieren, wenn am 1.1.2019 das GKV-Versichertenentlastungsgesetz in Kraft tritt. Die neuen Regelungen entlasten unter anderem Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Der Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt. Wer nur ein geringes Einkommen mit bis zu 1.142 Euro pro Monat hat, muss ab 2019 in der Regel nur noch einen monatlichen Beitrag von 171 Euro zahlen. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag etwa doppelt so viel.

Rückzahlungsansprüche bei geringerem Einkommen als ursprünglich angegeben, bestehen bis zu 12 Monaten. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken, wenn das tatsächliche Einkommen geringer ausfällt als ursprünglich bei der Versicherung angegeben. Jetzt können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monaten nachträglich korrigiert werden.

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