Wie werden die Belange von Planerinnen in der Kammer behandelt – eine Bilanz

Im Rahmen seiner Eröffnungsrede zur Ausstellung „Frau Architekt“ zeigte sich Kammerpräsident Ernst Uhing einsichtig: „Uns ist bewusst, dass wir – die AKNW – weiter unsere Hausaufgaben machen müssen.“

Ihre „Hausaufgaben“ erhält die Kammer unter anderem in der Vertreterversammlung. Dort setzen in der Regel wir mit unseren Anträgen die Belange der Planerinnen auf die Agenda.

Am 31.10.2020 findet die diesjährige Vertreterversammlung statt – Anlass für uns, zu schauen, was aus unseren Anträgen aus dem letzten Jahr geworden ist. 

  1. Wir beantragten die Aktualisierung und Überarbeitung des Leitfadens Arbeitszeitmodelle. Die Broschüre war auf unser Betreiben 2013 von der Kammer herausgeben worden und ist eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Arbeitger*innen und Arbeitnehmer*innen.
    Hier gibt es Erfreuliches zu berichten: Die inhaltliche Überarbeitung ist fortgeschritten. Auch hat es bereits konkrete Gespräche mit einer umsetzenden Agentur gegeben. Eine zeitnahe Veröffentlichung wäre sinnvoll, da das Thema flexible Arbeitszeitmodelle in der Corona-Krise für alle weiter an Relevanz gewonnen hat.
  1. Mit Bezug auf die Strukturuntersuchung der Bundesarchitektenkammer beantragten wir Maßnahmen zu ergreifen, um den Gender Pay Gap in der Architektur zu schließen. Auf Betreiben eines Vorstandsmitglieds wurde der Antrag geändert. Das Thema sollte nicht im Arbeitskreis Chancengleichheit der Kammer, sondern auf europäischer Ebene angegangen werden.
    Dies ist zum einen befremdlich. Ist die Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW befähigt, dem Gremium Women in Architecture der europäischen Architektenvertretung Arbeitsaufträge zu erteilen? Zudem gibt es bereits in europäischen Ländern gute Beispiele, wie die Lohnlücke geschlossen werden kann. Und: wir haben in Deutschland andere Gründe für den Lohnunterschied, die wir hier beachten müssen.
    Zum andern ist es ein fatales Signal. Denn damit fühlte sich der Arbeitskreis nicht mehr zuständig. Bisher passiert ist dementsprechend: nichts.
    Update vom 9. November 2020: Nachdem auch die neue Struktur- und Gehaltsanalyse der Bundesarchitektenkammer auch für 2019 keine Verbesserung erkennen lässt, wurde in der letzten Vorstandssitzung der AKNW beschlossen, das Thema beim AK Chancengleichheit anzusiedeln.